Hoffmann von Fallersleben 1844 in Lahr
Bürgerrecht für Hymnen-Dichter
Lahr (mak). Am vergangenen Mittwoch, 10. August, feierte das Deutschlandlied seinen 100. Geburtstag als deutsche Nationalhymne. Am 10. August 1922, dem Vorabend des Verfassungstages, erklärte der damalige Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied der Deutschen mit allen drei Strophen zur Nationalhymne des Deutschen Reiches. Den Text dazu dichtete August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Im Mai 1952 wurde die dritte Strophe des Deutschlandliedes dann die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.
Die oftmals kolportierte Geschichte, dass Hoffmann von Fallersleben Teile des Liedes in Lahr geschrieben oder vorgetragen habe, stimmt nicht. "Hierbei handelt es sich um einen Mythos. Der Text zum Deutschlandlied entstand im August 1841 auf Helgoland. Die zwei nachweisbaren Besuche Hoffmann von Fallerslebens in Lahr fallen erst auf den 3. September und den 15. November 1844", schreibt die Pressestelle der Stadt Lahr auf Nachfrage. Bei seinem ersten Besuch sei ein Festessen für ihn gegeben worden, so die Pressestelle weiter.
Bei seinem zweiten Besuch im November 1844 wird Hoffmann von Fallersleben dann eine ganz besondere Ehre zuteil. Die Lahrer boten ihm das Stadtbürgerrecht an. "Ende Dezember 1844 schrieb Hoffmann von Fallersleben an den Lahrer Bürgermeister Rudolf Baum, dass er dabei sei, sein preußisches Staatsbürgerrecht aufzugeben und bat Baum, die Verleihung des Lahrer Bürgerrechts in die Wege zu leiten. Die Verwirklichung des Angebots hätte für den Dichter also tatsächlich ein beträchtliches Stück Rechtssicherheit bedeutet", weiß die Pressestelle zu berichten.
Und tatsächlich sollen der Gemeinderat und Bürgerausschuss dem Dichter das Bürgerrecht im Januar 1845 verliehen haben, allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung. Denn Gemeinderat und Bürgerausschuss seien unsicher gewesen, ob die staatliche Zustimmung erteilt werden würde. Hofmann von Fallersleben teilte wohl diese Bedenken und hatte daher beschlossen, die Sache nicht weiter zu verfolgen. "Ob die Angelegenheit der badischen Regierung tatsächlich zur Entscheidung vorgelegt wurde und durch eine Ablehnung des Großherzogs entschieden wurde, lässt sich nicht nachweisen. Auch hierbei handelt es sich wohl um eine Erfindung. Die Sache verlief vermutlich einfach nur 'im Sand'", so die Pressestelle der Stadt Lahr abschließend.
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