Ein Modell für Zusammenarbeit
Effiziente Jagdverwaltung in Kappelrodeck

- Foto: Gemeinde Kappelrodeck/Stefan Hattenbach
- hochgeladen von Matthias Kerber
Kappelrodeck (st) Dieser Tage hatte der Gemeinderat als Jagdvorstand turnusgemäß zur Jagdgenossenschaftsversammlung für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kappelrodeck und Waldulm in die Achertalhalle eingeladen. Der Jagdbezirk, der in vier Jagdbögen unterteilt ist, umfasst insgesamt rund 1.342 Hektar und 766 Jagdgenossen. Knapp 40 Personen waren gekommen. Zum Teil mit Vollmachten Dritter ausgestattet, führten insgesamt 50 Stimmen, die insgesamt knapp 500 Hektar bejagbare Fläche vertreten, die erforderlichen Entscheidungen herbei, schreibt die Gemeindeverwaltung Kappelrodeck.
Und so wurde von den anwesenden und vertretenen Genossen zunächst die Entscheidung getroffen, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft weiterhin auf den Gemeinderat übertragen wird. Dies gilt für die nächsten sechs Jahre. Hierdurch ersparen sich die Jagdgenossen die personal- und kostenaufwändige Selbstverwaltung. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben damit weiterhin eine zusätzliche, bis dato nicht in Rechnung gestellte Aufgabe im Rahmen der Förderung der Land- und Forstwirtschaft, die Jagdvorstand und Bürgermeister Stefan Hattenbach ausdrücklich begrüßte.
Jagdpacht
Die zweite wesentliche Entscheidung betraf die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdpacht, die in der Vergangenheit bei jahresdurchschnittlich knapp 7.000 Euro lag. Dieser soll nach dem Wunsch der Mitglieder der Jagdgenossenschaftsversammlung weiterhin zur Unterstützung der Finanzierung von Feld- und Waldwegen dienen, wo die Gemeinde jährlich ein Vielfaches der Jagdpachteinnahmen investiert.
Mit großer Mehrheit der Jagdgenossen wurde auch der dritte wesentliche Beschluss gefasst: Die Überarbeitung und Anpassung der Jagdgenossenschaftssatzung. Nachdem der Gesetzgeber eine „Rückwärtsrolle“ im sogenannten Jagd- und Wildtier-Managementgesetz gemacht hat und nun die Neuverpachtung von Jagden wieder durch den Gemeinderat als Jagdvorstand erfolgen kann, umfasst der beschlossene Satzungstext diese bürokratieabbauende Regelung, so die Gemeinde weiter.
Jagdvorstand Stefan Hattenbach betonte die Wichtigkeit eines vertrauensvollen, partnerschaftlichen Miteinanders von Jagdpächtern, Land- und Forstwirten und Gemeinde. „Wenn es bei Jagd- Themen kein Miteinander gibt, wird es erfahrungsgemäß schwer, den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen. Als Gemeinde haben wir hier eine wichtige Beratungs-, Vermittler- und Katalysator-Rolle. Aber ohne einen guten Willen der Beteiligten geht letztlich nichts“, so Hattenbach. Er sei vor diesem Hintergrund sehr dankbar dafür, dass es mit positivem Zutun vieler in den vergangenen Jahren gelungen ist, Situationen zu befrieden.
Aktuell stehen für die vier Jagdbögen in Kappelrodeck und Waldulm drei Verlängerungen mit den bisherigen Pächtern an, in deren Rahmen die Verträge angepasst werden. Ein Jagdbogen, der bereits öffentlich ausgeschrieben wurde, wird neu verpachtet, nachdem der bisherige Pächter altershalber keine Verlängerung seiner Jagdpacht wünscht. Ebenfalls wurde neu ein Passus zur Kassenprüfung aufgenommen. Hierfür schlägt die Gemeindeverwaltung vor, einen Vertreter der örtlichen Landwirtschaft beziehungsweise des örtlichen BLHV zu benennen.
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