Wenn Priester heiraten: der Zölibat und die Folgen
Ortenau. Wie ein Lauffeuer hat sich vergangene Woche die Nachricht verbreitet, dass der ehemalige Acherner Dekan, Edgar Eisele, seinen Dienst als Seelsorger Ende Februar
beenden wird und sich für die Liebe entschieden hat. Wie ein Relikt aus
einer anderen Welt erscheint vielen das Versprechen, ehelos zu bleiben,
um als katholischer Priester zu leben und zu arbeiten. Heiß diskutiert
ist dabei der Pflicht-Zölibat. Der Stadtanzeiger hat sich mit dem
Ehelosigkeitsversprechen beschäftigt und beim Erzbistum Freiburg
nachgefragt, was für Konsequenzen auf einen ausscheidenden Priester zukommen.
„Es gibt mehr als 1150 Priester sowie etwa 1100 Ordensschwestern in der Erzdiözese Freiburg, in der etwa 1,93 Millionen Katholiken leben“, teilt der Sprecher des Erzbistums, Robert Eberle, auf
Anfrage mit. Also knapp 2300 Menschen, die versprochen haben, ehelos zu
leben. Der Begriff „Zölibat“ meint zunächst eine frei gewählte
Ehelosigkeit, wozu sich jeder Mensch entschließen kann. Das
Zölibatsgesetz, also die Verpflichtung aller Priester zur Ehelosigkeit,
wurde durch das Zweite Laterankonzil 1139 für die gesamte katholische
Kirche eingeführt.
Damals wurden Priester, die verheiratet waren, ihres Amtes enthoben. Unter anderem war ein Hauptgrund für die Einführung des verpflichtenden Zölibats erbrechtliche Fragen. Eberle:
„Nicht ausgeblendet werden darf, dass es weltweit mehr als 400.000
katholische Priester gibt, die ,um des Himmelreiches willen‘ dem
Beispiel des unverheirateten Jesus folgen. Während Familienväter sich um
Frau und Kinder sorgen müssen, können sich unverheiratete Priester voll
und ganz Gott und den Menschen in ihrer Seelsorgeeinheit (oder
Gemeinde) widmen. Auch wenn dies heute von vielen Menschen kaum noch
verstanden wird: Die zölibatäre Lebensform gilt als lebendiges Zeugnis
einer besonderen Radikalität in der Nachfolge Christi. Die offenbar
sinkende Bereitschaft oder Fähigkeit, sich lebenslang zu binden,
betrifft nicht nur den Zölibat, sondern auch die Ehe.“
Doch wie sind die Konsequenzen für einen, der den Zölibat nicht mehr leben kann?
Zwei Begriffe treten dann in den Vordergrund: die Suspendierung
(Beendigung des Arbeitsverhältnisses) und die Laisierung (Entpflichtung
von den Pflichten eines Priesters). „Wenn ein Priester seinen Dienst
aufkündigt, entspricht dies im Grunde (s)einer Kündigung. Während der
Beurlaubung wird der sogenannte ,Tischtitel‘ bezahlt, mit dem sich der
Lebensunterhalt bestreiten lässt, nach der Suspension ein Übergangsgeld.
Die Rentenversicherung wird bei der BfA nachgeholt.“ Nach dem
Übergangsgeld kann aber der soziale Abstieg drohen, da weder Priester
noch Kirche in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, gibt es
auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei der Krankenversicherung
kann es ebenfalls zu Problemen kommen, da Priester in der Regel
privatversichert sind.
Mit der Laisierung (eigentlich: Dispens vom Zölibatsversprechen) wird ein Priester in den Laienstand zurückversetzt. „Der Priester formuliert einen begründeten Antrag, der
Bischof beauftragt einen Untersuchungsrichter. Dieser führt
Einzelgespräche mit dem Antragsteller, damaligen Ausbildern und anderen
geeigneten Personen. Dokumente werden beigefügt (soweit vorhanden) – der
Untersuchungsrichter und der Bischof legen eine Stellungnahme bei. Dies
alles geht an die Glaubenskongregation in den Vatikan. Bis zur
Entscheidung können erfahrungsgemäß rund zwei Jahre vergehen“,
beschreibt Eberle den Laisierungsprozess in Kurzform.
Und was kommt danach? „Es gibt mehrere laiisierte Priester, die zum Beispiel im
Bereich der Caritas, anderen katholischen Einrichtungen oder
gemeinnützigen Stiftungen arbeiten. Es gibt also berufliche
Perspektiven“, so Eberle. Manche laiisierte Priester suchten für den
Neubeginn auch geographischen Abstand in anderen Bistümern. Das gelte
auch für Frauen im Kirchendienst, die an Schulen, in Caritas oder
Stiftungen neue Perspektiven fänden.
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