Reaktion auf Flüchtlingszuzug und Kölner Übergriffe in der Silvesternacht
Deutlich mehr Anträge für Kleinen Waffenschein

Das klassische Pfefferspray ist zur Tierabwehr gedacht, darf aber in Notwehrsituationen auch gegen Menschen gerichtet werden.  | Foto: Foto: DAV
  • Das klassische Pfefferspray ist zur Tierabwehr gedacht, darf aber in Notwehrsituationen auch gegen Menschen gerichtet werden.
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Ortenau. „Dieses Jahr haben wir bis zum 7. März bereits 64 Kleine Waffenscheine ausgestellt. Bis
Anfang August kommen nochmal 28 hinzu“, berichtet Frank Appelmann, bei
der Stadt Offenburg für Gewerbe, Sicherheit und Ordnung zuständig. Zum
Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 wurden 18 dieser Waffenscheine von der
Stadt Offenburg ausgestellt. Der Anstieg beim Landrats­amt – zuständig
im Kreis für alle Gemeinden, die keine Große Kreisstadt sind – ist noch
deutlicher: In den ersten Halbjahren 2014 und 2015 wurden jeweils 16
dieser Anträge genehmigt, fast zwölf Mal so viele, nämlich 191, waren es
in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. 

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt (PTB). Den Unterschied zwischen handelsüblichem
Pfefferspray und Reizgas erklärt Hans-Jürgen Klinger von der
Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums: „Pfeffersprays enthalten
natürliche Stoffe während Reizgase, wie das bei der Polizei verwendetes
CS Gas, eine chemisch hergestellte Substanz enthalten.“

Warum Pfefferspray ohne weitere Erlaubnis erworben werden kann, begründet
Wolfgang Drescher, Pressesprecher des Polizeipäsidiums in Offenburg:
„Pfefferspray ist zur Abwehr von Tieren gedacht.“ Am Beispiel einer
Joggerin macht Drescher aber klar, dass sie in Notwehrsituationen das
Pfefferspray auch gegen Menschen zur Gefahrenabwehr einsetzen dürfe. Auf
Verlangen der Sicherheitsbehörden ist der entsprechende Waffenschein
für PTB-Waffen vorzulegen. Mitgeführt werden dürfen sie allerdings nicht
bei öffentlichen Veranstaltungen wie Messen, Festen oder Konzerten. 

Über mögliche Gründe für den Anstieg der Zahl der Anträge wollte Kai
Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamts, wie auch viele Städte, nicht
spekulieren, zumal diese für einen Antrag nicht genannt werden müssen.
„Grund für die erhöhte Nachfrage ist unseres Erachtens das subjektive
Sicherheitsempfinden der Menschen nach der Flüchtlingswelle und den
ersten Medienberichten über Übergriffe etwa in Köln“, schätzt Appelmann
die Lage für Offenburg ein. Denn seit März sei die Zahl der Anträge
deutlich zurückgegangen.

Eine ähnliche Entwicklung vermeldet die Stadt Lahr: Wurden in den ersten drei Monaten 59 solcher Erlaubnisse
ausgestellt, waren es von April bis Juni nur noch sieben. Allerdings
wurden in den Jahren 2014 und 2015 in Lahr in den jeweiligen Halbjahren
insgesamt nur drei Kleine Waffenscheine ausgestellt, elf in beiden
Jahren gesamt. Auch in Achern ist die Entwicklung vergleichbar: Jeweils
zwei Anträgen in den Jahren 2014 und 2015 stehen 23 in sechs Monaten
dieses Jahres gegenüber. Kehl und Achern bewegen sich auf ähnlichem
Niveau: In Kehl liegen 21 Anträge für 2016 vor – bei acht im Jahr 2015
–, in Achern 23, bei zwei im Vorjahr. Die wenigsten Anträge dieses Jahr
zählt bisher die Stadt Oberkirch für die Verwaltungsgemeinschaft mit
Lautenbach und Renchen: Zwölf Anträgen dieses Jahr stehen vier in 2015
gegenüber.

Wer ohne Erlaubnis eine solche Waffe mit sich führt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe
erhalten. Mit dem gebührenpflichtigen Antrag machen Landrats­amt und
Große Kreisstädte eine Dreifach-Abfrage: Wenn beim
Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister oder
der örtlichen Polizei einschlägige Einträge zum Antragsteller vorliegen,
bestehen in der Regel keine Chancen auf Ausstellung des Kleinen
Waffenscheins.

Autor: Rembert Graf Kerssenbrock

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