In Zell am Harmersbach wird über den Denkmalschutz diskutiert
Viele alte Gebäude spiegeln Stadtgeschichte wider

Denkmale gilt es auch in Zell a. H. zu pflegen.  | Foto: Stadt Zell a.H.
  • Denkmale gilt es auch in Zell a. H. zu pflegen.
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Zell a. H. (cao). Derzeit wird in Zell am Harmersbach viel diskutiert. Das Wohn- und Geschäftshaus, in dem bis 2015 die Metzgerei Meier ansässig war, soll künftig als zweckmäßige Rathauserweiterung dienen. "Dabei soll die Fassade vom älteren Teil, der direkt an das Rathaus angrenzt, erhalten bleiben, der Rest wird abgerissen", erklärt der Zeller Stadtbaumeister Tobias Hoffmann.

Der Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz ist vorrangiges Ziel

"Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken", heißt es in Abschnitt Eins des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (DSchG). "Wie aus dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg ersichtlich, ist der Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz dabei vorrangige Zielsetzung", fasst Hoffmann zusammen. Wird ein Abbruchantrag gestellt, ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Maßgabe der "Handreichung zur Prüfung der Zumutbarkeit bei Abbruchanträgen" zu erstellen. Ein Kulturdenkmal darf also nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde beseitigt werden.

362 denkmalgeschützte Objekte im Zuständigkeitsbereich von Zell a. H

Im Zuständigkeitsbereich der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde Zell a. H. befinden sich insgesamt 362 denkmalgeschützte Objekte. Derzeit sind für Zell samt Ober- und Unterentersbach sowie Unterharmersbach insgesamt 191 Denkmale gelistet, davon 121 auf Kernstadt-Gemarkung. Die Untere Denkmalschutzbehörde Zell a. H. ist laut Hoffmann auch für die denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen für alle Biberacher (68 Denkmale), Nordracher (45) und Oberharmersbacher (58) zuständig. "Eine Bauberatung für die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden gibt es aber nicht nur durch den Stadtbaumeister der Unteren Denkmalschutzbehörde in Zell", erklärt Tobias Hoffmann. Der Gebietskonservator des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Tobias Venedey, sitzt in Freiburg und kommt zu regelmäßigen Jour-fixe-Terminen ins Städtle.

Zell zeigt sich heute als mittelalterlich strukturierte Ortschaft mit einer verschiedenen Epochen entsprechenden charakteristischen Bebauung, die die Geschichte der Stadt widerspiegelt. Seit 1974 steht die Altstadt unter Gesamtanlagen-Denkmalschutz. 1980 wurde die Altstadtsatzung erlassen. "Bei der in die umgebende Kulturlandschaft eingebetteten Stadt handelt es sich um eine Gesamtanlage an deren Erhaltung ein besonderes öffentliches Interesse besteht", wird in dem 92 Seiten umfassenden Werk "Denkmalpflegerischer Werteplan" der Gesamtanlage Zell a. H. erläutert. Erhaltenswerte Straßen, Plätze, Gebäude und Kulturdenkmale sind darin bebildert, geschichtlich wie baulich beschrieben.

Noch kein Entschluss über Abbruch von ehemaliger Metzgerei

So auch das Gebäude von 1804, das nun einer Rathauserweiterung weichen soll. Es ist in orange markiert, was zwar bedeutet, dass es erhaltenswert ist, allerdings nach Abwägung des Trägers der Planungshoheit, also vom Gemeinderat, entfernt werden könnte. "Rot markiert bedeutet Einzeldenkmalschutz, ein orangenes Gebäude ist besonders bedeutsam für die unter Denkmalschutz gestellte Altstadt", so der Stadtbaumeister. "Alle orange Markierten abbrechen zu lassen, wäre aber bedenklich", betont Hoffmann.
Noch sei der endgültige Entschluss, was den Abbruch des Wohnhauses mit Ladengeschäft in der Hauptstraße 21 betrifft, nicht gefasst. Die politische Entscheidung fällt der Zeller Gemeinderat voraussichtlich in der Septembersitzung, erst dann soll ein Architekturbüro beauftragt werden.

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