Maßnahme zum für Lärmschutz
Zwei neue Tempo-30-Zonen in Willstätt
Willstätt Tempo 30 gilt ab sofort in der Willstätter Sandgasse und in Eckartsweier in Teilen der Willstätter-, Kehler- und Schutterstraße. Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen sind das Ergebnis des von der Gemeinde Willstätt auf den Weg gebrachten Lärmaktionsplans und hat zum Ziel, die Lärmbelästigung an den viel befahrenen Straßen zu reduzieren. Das teilt das Landratsamt am Mittwoch, 20. Dezember, mit.
Lärmminderung um 2,4 Dezibel
„Mit der Temporeduzierung von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde erreichen wir eine Lärmminderung von 2,4 Dezibel, was für eine spürbare Entlastung der Anwohner sorgen wird“, informiert Alexandra Roth, verantwortliche Dezernentin des Landratsamtes Ortenaukreises, das die neue Geschwindigkeitsbegrenzung als verantwortliche Straßenverkehrsbehörde angeordnet hat. Aktuell werden bereits die Verkehrsschilder aufgestellt. Sobald die neuen Schilder vollständig installiert sind, gelte dann Tempo 30. Nachteile für den ÖPNV oder Ausweichverkehr seien nicht zu erwarten.
"Geschwindigkeitsreduzierung notwendig"
Willstätts Bürgermeister Christian Huber sowie die Ortsvorsteherinnen Amalia Lindt-Herrmann aus Eckartsweier und Gabriele Ganz aus Willstätt zeigen sich erfreut über die Umsetzung der Maßnahme: „Mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen von 50 auf 30 Stundenkilometer können wir für viele Anwohner eine deutliche Lärmminderung erzielen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Emissionsschutzes halten wir die Geschwindigkeitsreduzierung für notwendig und geboten. Auch wenn diese Maßnahme keine direkte Auswirkung auf die absolute Verkehrsbelastung hat, führt sie im Ergebnis zu einer höheren Lebensqualität.“
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