Kommunaler Inklusionsvermittler in Willstätt
Weniger Barrieren im Alltag
Willstätt Die Gemeinde Willstätt hat mit dem Aufgabengebiet „Kommunale Inklusionsvermittlung“ zunächst für die Dauer von zwei Jahren Robert Pabst beauftragt. Die Tätigkeit erfolgt auf ehrenamtlicher Basis und wird gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit honoriert.
Robert Pabst arbeitet seit vielen Jahren als Hausmeister bei der Gemeinde und wird voraussichtlich 2024 in Ruhestand gehen. Durch die schwere Behinderung der Tochter Nathalie kennt er sich beim Thema Inklusion und Barrierefreiheit in der Praxis bereits bestens aus. Zudem wird er sich durch entsprechende Schulungen weiter mit der Tätigkeit des Inklusionsvermittlers vertraut machen.
Im Mai 2021 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Gemeinde am Projekt „Kommunale Inklusionsvermittler (KIV)“ des Ortenaukreises beteiligt. Mit Robert Pabst wurde eine eine geeignete Person gefunden. Vom Gemeinderat wurde Pabst schließlich als erster Inklusionsvermittler Willstätts bestimmt. Dabei war es allen wichtig, keine zusätzliche Personalstelle zu schaffen, sondern auf jemanden zurück zu greifen, der sich auch vor Ort auskennt.
Ansprechpartner für Bürger
Bürger können Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zum Thema Inklusion an Robert Pabst richten, zunächst nur per Mail an inklusion@willstaett.de. Die Anregungen werden dann mit den betreffenden Stellen in der Verwaltung besprochen, mögliche Maßnahmen und Lösungen geprüft, ob sie zeitnah umgesetzt werden können, soweit sie im Hinblick auf Kosten und Aufwand passen.
Kommunale Inklusionsvermittler sind Ansprechpartner vor Ort und wirken auf den Abbau von Barrieren und auf die Förderung von Vielfalt in unserer Gemeinde hin. Sie sensibilisieren Verwaltung, Institutionen und Einwohnerschaft für Inklusion, zum Beispiel in den Bereichen Bauen und Wohnen, Bildung oder Freizeit. Sie setzen sich dafür ein, barrierefreies Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen und Altersgruppen zu ermöglichen. Die Qualifizierung und das Coaching werden durch den Ortenaukreis übernommen.
Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Soziales und Integration des Landes. Die Co-Finanzierung erfolgt durch vier Landkreise und die federführenden Institutionen.
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