Feuerwehren Willstätt und Rheinau
Überlandhilfevertrag geschlossen
Willstätt (st) Im Zeichen der interkommunalen Zusammenarbeit haben Willstätts Bürgermeister Christian Huber und sein Rheinauer Amtskollege Oliver Rastetter einen Vertrag abgeschlossen, der die Überlandhilfe und vor allem den Kostenverzicht zwischen den Feuerwehren beider Kommunen regelt. Die Vertragsunterzeichnung fand im Willstätter Rathaus im Beisein der beiden Feuerwehrkommandanten Christian Hetzel (Willstätt) und Dominik Becker (Rheinau) sowie der in der Verwaltung für das Feuerwehrwesen zuständigen Sachgebietsleiterinnen Lisa Lorenzi (Willstätt) und Kirsten Hauser (Rheinau) statt, so die Gemeinde Willstätt in einer Pressemitteilung.
Bei größeren Bränden, Unfällen oder Naturereignissen, wie zum Beispiel Hochwasser, kooperieren die Feuerwehren benachbarter Kommunen vielerorts schon seit Jahren miteinander. Bisher wurden die Einsätze jedoch gegenseitig in Rechnung gestellt. Mit Überlandhilfeverträgen wird geregelt, dass bei gemeindeübergreifender Hilfe auf einen gegenseitigen Kostenersatz von Personal- sowie Fahrzeug- und Gerätekosten verzichtet wird. Es werden lediglich anfallende Auslagen für Verbrauchsmaterial, wie zum Beispiel Sonderlöschmittel oder Bindemittel, ersetzt.
Einheitliche Regelung
Mit der Stadt Kehl hat Willstätt bereits vor einigen Jahren entsprechende Verträge abgeschlossen. Eine Zusammenarbeit der Feuerwehren von Willstätt und Kehl im Brandfall oder bei Hochwasser gibt es schon sehr lange und ist mittlerweile auch in gemeinsamen Alarm- und Einsatzplänen geregelt.
Im Februar hatte Willstätter Gemeinderat beschlossen, grundsätzlich weitere Überlandhilfeverträge für die Feuerwehreinsätze mit umliegenden Kommunen abzuschließen. Nach Rheinau sollen nun weitere Überlandhilfeverträge mit Appenweier, Renchen, Oberkirch und Offenburg folgen. Auch die Stadt Rheinau hat bereits mit den Gemeinden aus der Raumschaft Achern und allen Nachbarkommunen, bis auf Kehl, entsprechende Vereinbarungen.
Grundsätzlich ist man in Willstätt und Rheinau der Auffassung, dass die Überlandhilfe über einen interkommunalen Standardvertrag im Landkreis möglichst einheitlich geregelt sein sollte.
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