Willstätt entlastet Eltern
Keine Betreuung, keine Gebühren
Willstätt (st). Die Schließungen von Schulen und Kindergärten im Zusammenhang mit der Corona-Krise trifft auch die Eltern in der Gemeinde Willstätt hart. Die gewohnte Möglichkeit für die Kinderbetreuung existiert nicht mehr und entsprechend der geltenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg steht die Notbetreuung nur einem kleinen Teil der Eltern zu. In der Folge sind die Eltern gezwungen, Regelungen mit ihren Arbeitgebern zu finden oder auf andere Betreuungsangebote auszuweichen.
Um die Eltern zu entlasten hat die Gemeindeverwaltung geprüft, ob und in welchem Umfang die Kindergartengebühren rückerstattet oder ausgesetzt werden können. Für die Kindergärten in kommunaler Trägerschaft lässt die Satzung zu, den Eltern entgegen zu kommen.
„Die Gemeinde Willstätt ist familienfreundlich und daher ist es für mich selbstverständlich, den Eltern für die ausgefallenen Betreuungszeiten keine Gebühren in Rechnung zu stellen“, so Willstätts Bürgermeister Christian Huber. Auch der Gemeinderat hat sich klar positioniert und steht geschlossen hinter der Entscheidung. „Diese Entscheidung kostet uns als Gemeinde Geld, doch die etwas mehr als 30.000 Euro sind nur ein kleiner Beitrag zugunsten der Familienfreundlichkeit, den wir als Gemeinde bei der aktuell national angespannten Lage für die Eltern in unserer Gemeinde leisten können“, so Huber.
„Da den Eltern bis zum 19. April etwa einen Monat lang keine Betreuung der Kinder in unseren Kindergärten in Gemeindeträgerschaft zur Verfügung steht, werden wir einen gesamten Monatsbeitrag aussetzen“, erklärt der Willstätter Bürgermeister. Für den Monat April entstehen den Eltern somit keine Gebühren. „Wir hoffen dadurch für Entlastung bei den Eltern zu sorgen.“ Die kirchlichen und privaten Träger anderer Einrichtungen in der Gemeinde wurden durch die Gemeindeverwaltung über diesen Schritt informiert.
Ob sich die Situation hinsichtlich der Schließungen aller Einrichtungen nach dem 19. April entspannen wird, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob bei einer Verlängerung der Schließzeiten über einen weiteren Erlass von Gebühren in Folgemonaten nachgedacht werden muss.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.