Planfeststellung
Gasleitung zwischen Schwarzach und Eckartsweier

Verlauf der Trasse | Foto: RP

Ortenau (st). Für den Austausch einer Gasversorgungsleitung zwischen Schwarzach/Kreis Rastatt und Willstätt-Eckartsweier hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Dazu werden die erforderlichen Unterlagen ab Dienstag, 15. März, in den betroffenen Gemeinden ausgelegt und auf der Homepage des RP veröffentlicht, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Versorgungssicherheit

Die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) GmbH & Co. KG plant auf dem Leitungsabschnitt zwischen der Verdichterstation Schwarzach und der Station Eckartsweier den Ausbau des bestehenden Gasversorgungsleistungssystems durch die Errichtung einer Leitung auf einer Strecke von rund 29 Kilometern. Die als „TENP III“ bezeichnete Gasversorgungsleitung soll nahezu vollständig in der bestehenden Trasse der 1970 errichteten und korrosionsbedingt außer Betrieb gesetzten Gasversorgungsleitung „TENP I“ errichtet werden. Mit der neuen Leitung soll die Versorgungssicherheit weiter verbessert und die Verfügbarkeit von Erdgas sichergestellt werden.

Auf 22 Kilometer Länge

Mit einer Länge von rund 22 Kilometern verläuft die geplante Leitung im Bereich von Rheinbischofsheim zunächst noch in südlicher Richtung, verschwenkt auf Höhe von Holzhausen in südwestliche Richtung, verläuft anschließend westlich von Zierolshofen, hindurch zwischen Neumühl und Kork, quert dann die Kinzig, um nordwestlich von Eckartsweier zu enden. Bis zur Querung des Fünfheimburger Waldgrabens liegt der geplante Leitungsabschnitt im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe, ab dort beginnt der Planfeststellungsabschnitt, der in dem Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirks Freiburg liegt.

Die Planunterlagen für die neue Gasleitung werden von Dienstag, 15. März, bis Mittwoch, 20. April, in den in den betroffenen Gemeinden Rheinau, Achern, Oberkirch, Renchen, Kehl sowie Willstätt ausgelegt. Die Auslegung soll allen Interessierten die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planung geben und wird vorher ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auch über den Auslegungsraum und die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert.

Link zu Unterlagen im Planfeststellungsverfahren unter der Rubrik "Aktuelles"

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