Vereine können Vorschläge einreichen
Ehrungen in der Gemeinde Willstätt
Willstätt (st). Auf der Grundlage der vom Gemeinderat im Dezember 2019 beschlossenen Ehrungsordnung der Gemeinde Willstätt zeichnet die Gemeinde Willstätt in etwa zweijährigem Rhythmus Personen und Gruppen im kulturellen, sozialen und sonstigen Bereich sowie im Rettungswesen für Erfolge und langjährige ehrenamtliche Verdienste aus. Die letzte Ehrung dieser Art fand im Jahr 2019 statt.
Voraussetzungen für Ehrung
Voraussetzung für die Ehrung ist, dass sich die zu Ehrenden durch besondere Leistungen beziehungsweise langjährige ehrenamtliche Tätigkeit an leitender Stelle verdient gemacht haben. Im speziellen werden Personen geehrt, die in der geschäftsführenden Vorstandschaft eines kulturellen oder sozialen Vereins oder in leitender Position ehrenamtlich tätig sind. Aber auch Leistungen von Einzelpersonen oder Gruppen bei Wettbewerben oder sonstige Verdienste im kulturellen, sozialen und sonstigen Bereich werden ausgezeichnet.
Der Ehrungstermin wird voraussichtlich im Dezember stattfinden. Entsprechende Anträge müssen bis zum 30. September schriftlich und mit den Angaben und Nachweisen zu den Tätigkeiten und Erfolgen bei der Gemeindeverwaltung Willstätt eingereicht werden.
Kontakt für Antragsstellung und weitere Infos: Gemeinde Willstätt, Holger Hemler, Telefon 07852/43313, Mail.
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