Betrifft Feiern in Räumen
Auch Willstätt folgt der Landkreis-Empfehlung

Willstätt (st). Angesichts hoher Coronavirus-Infektionszahlen hat die Gemeinde Willstätt die Teilnehmerzahlen für private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage per Allgemeinverfügung ab sofort neu beschränkt.Bis auf weiteres gilt für private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern in öffentlichen Räumlichkeiten eine Höchstteilnehmerzahl von maximal 50 Personen, in privaten Räumen von maximal 25 Personen. Damit folgt die Gemeinde Willstätt der Empfehlung des Ortenaukreises und des Gesundheitsamtes an die Kommunen.

Nicht betroffen: Feiern unter freiem Himmel

Der Grund: Mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von aktuell 35,92 ist im Ortenaukreis der erste Warnwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten worden. Zuletzt ging das Infektionsgeschehen auch im Ortenaukreis ganz wesentlich auf größere private Feiern zurück.

Nicht betroffen sind unter anderem Versammlungen und Veranstaltungen von Vereinen, Institutionen und Betrieben sowie Veranstaltungen unter freiem Himmel. Für diese ist nach wie vor die entsprechende, aktuell gültige Corona-Verordnung maßgebend.

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