Zum neuen Jahr
Zutritt zu Verwaltungsgebäuden der Stadt nur mit 3G
Achern (st). Die neue Corona-Verordnung des Landes hat auch für den Besuch der Stadtverwaltung in Achern mit Beginn des neuen Jahres Konsequenzen. Besuchern ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung möglich, wenn sie nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Vorzulegen sind beim Betreten der Verwaltungsgebäude entweder ein Impfnachweis mit QR-Code auf Papier, mittels Smartphone-App oder ein Genesungsnachweis. Für diesen Fall muss die Infektion...