Lokales
3G-Pflicht im Landratsamt
Geimpft, genesen oder getestet ab 1. Januar
Ortenau (st). Nach der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes gilt ab dem 1. Januar 2022 für Besucher kommunaler Verwaltungen die 3G-Regel, teilt der Ortenaukreis mit. Ab Montag, 3. Januar, ist danach Besuchern der Zutritt zum Landratsamt Ortenaukreis und dessen Außenstellen nur möglich, wenn sie nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Vorzulegen sind am Zugang der Dienstgebäude entweder ein Impfnachweis (QR-Code auf Papier oder mittels Smartphone-App) oder ein...