Wohngebiet

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Lokales
Was auf den ersten Blick wie ein Widerspruch aussieht, ist nach der deutschen Straßenverkehrsordnung keiner: Denn eine 30er-Zone ist nicht gleichzusetzen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer.  | Foto: Gemeinde Kappelrodeck

Kein sinnloser Schilderwald
Zone 30 und Tempo 30 unterscheiden sich

Kappelrodeck (st) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde oder Tempo 30-Zone – für manchen Verkehrsteilnehmer mag das keinen großen Unterschied machen, so dass die Beschilderung bei der Acherbrücke in der Kappelrodecker Hauptstraße für diesen kurios erscheint. „Gerade wenn die Führerscheinprüfung nicht mehr ganz präsent ist, kommt man da schon ins Grübeln. Das ging mir persönlich so und offenkundig auch vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die mich darauf ansprachen“,...

  • Kappelrodeck
  • 22.05.24
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