Lokales
Warnstufe
Stadtverwaltung, städtische Einrichtungen und Veranstaltungen
Lahr (st). Ab Montag, 7. März, sind das Bürgerbüro, die Rathäuser und die Ortsverwaltungen der Stadt Lahr wieder ohne vorherige Terminvereinbarung zugänglich. Ein Impf-, Test- oder Genesungsnachweis ist für den Besuch nicht erforderlich. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Terminvergabe bleibt teils bestehen Ausnahmen bestehen für folgende Organisationseinheiten: Ausländerbehörde, Wohngeldstelle, Rentenantragsstelle, Standesamt sowie Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz....