Am 26. Mai ist Wahltag
Eine Frage, Frau Heine
Ob an Straßenlaternen, Zäunen oder sonstigen Befestigungsstangen – Wahlplakate sind derzeit überall zu finden. Doch Plakatieren ist längst nicht überall erlaubt, weder im Rahmen einer anstehenden Wahl noch, um Veranstaltungen anzukündigen. Nadja Heine von der Pressestelle der Stadt Lahr erläutert im Gespräch mit Daniela Santo die Richtlinien. Plakatierungen sind geregeltWer entscheidet, wie, wann und wo plakatiert werden darf? Die Plakatierung regelt jede Kommune selbst. In Lahr sind die...