Vorerkrankte brauchen ein Attest
Nur bei Termin im Impfzentrum
Stuttgart/Ortenau (st). Vom kommenden Montag, 3. Mai, an öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität nach Paragraf 4 der Corona-Impfverordnung des Bundes. Dazu gehören zahlreiche Menschen mit Vorerkrankungen, etwa behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Adipositas. Lediglich für die Impfung im Impfzentrum ist dabei ein Attest vom Arzt als...