Neue Alarmstufe II ist in Kraft
Was sich in Lahr alles ändert
Lahr (st). Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung mit Regelungen verabschiedet – damit gilt nun landesweit die neu eingeführte Alarmstufe II. Städtische Einrichtungen Folgende Einrichtungen können in der Alarmstufe II – wie schon bisher in der Alarmstufe I – nur von geimpften oder genesenen Personen (2G) besucht werden: Stadtmuseum Städtische Galerie Mediathek Musikschule Volkshochschule Mehrgenerationenhaus Stadtpark Hallenbad Dabei gelten folgende Ausnahmen: Um an...