Urteil Verwaltungsgerichtshof
Junkers Hubschrauberlandeplatz genehmigt
Gengenbach/Mannheim (st). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in Sachen Hubschrauberlandeplatz der Firma Junker entschieden: Die Anträge der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. April 2018 wurden abgelehnt. Das heißt, das Urteil ist rechtskräftig und unanfechtbar. Die Genehmigung des Landes Baden-Württemberg des Hubschrauberlandeplatzes für das Unternehmen Erwin Junker ist rechtmäßig. Gengenbachs Bürgermeister Thorsten Erny...