Corona und Unterricht
Kein Anspruch auf weitergehende Schutzmaßnahmen
Freiburg/Ortenau (st). Das Land Baden-Württemberg ist nicht verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Schülern im Hinblick auf die Gefahr einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zu treffen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem von einer Schülerin angestrengten Eilverfahren (Beschluss vom 14. September 2020 - 2 K 2971/20 -). Schule im OrtenaukreisDie Schülerin hatte mit ihrem am 11. September 2020 beim Gericht gestellten und sowohl gegen den Träger...