Verbot

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Lokales
Kehl Kernstadt | Foto: Stadt Kehl
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Nach Erfahrungen von Silvester 2022
Stadt verstärkt Kontrollmaßnahmen

Kehl „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten“ - die Einhaltung von Paragraf 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die in einem Radius von 100 Metern um die entsprechenden Gebäude gilt, wird zum Jahreswechsel in Kehl von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst kontrolliert. Das bedeutet, dass mit einem Bußgeld rechnen muss, wer beispielsweise auf dem Marktplatz Feuerwerkskörper zündet. Polizei und...

  • Kehl
  • 01.12.23
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