Lokales
Gemeinde Willstätt weist auf Verordnungen hin
Wo Feuerwerk verboten ist
Willstätt (st). Die seit 16. Dezember in Kraft getretene Änderung der Corona-Verordnung des Landes regelt, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen wie Feuerwerk im öffentlichen Raum verboten ist. Das bedeutet, dass dieses Verbot auf allen Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Willstätt gilt. Unabhängig von dieser Regelung wurde bereits vorher vom Ordnungsamt geprüft und festgestellt, dass im Bereich von Kirchen, Altersheimen und auch brandempfindlichen Gebäuden...