Regeln in der Alarmstufe II
Das gilt in Kehler Kultureinrichtungen
Kehl (st). Mit Inkrafttreten der Alarmstufe II gelten auch in den städtischen Kultureinrichtungen Kehls sowie bei Kulturveranstaltungen strengere Regeln: In der Mediathek und dem Archiv ist die 2G-Regel vorgeschrieben. Das heißt: Kunden, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen können, dürfen eintreten. 2G plus bei Veranstaltungen Bei Kulturveranstaltungen gilt hingegen die 2G-Plus-Regel: Besucher müssen zusätzlich zu ihrem Impf- oder Genesenennachweis einen tagesaktuellen Negativtest...