Bundesgerichtshof verwirft Revision
Urteil gegen Yves R. rechtskräftig
Offenburg (st). Der Bundesgerichtshof hat nun durch Beschluss vom 6. Oktober die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen, so das Landgericht Offenburg in einer Pressenotiz. Insbesondere hinsichtlich der Rechtsfrage, ob Yves R. durch die Tat vom 12. Juli 2020 eine Geiselnahme begangen hat, bestätigte der Bundesgerichtshof die Auffassung der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Wolfgang Kronthaler. Yves R. hatte unter Vorhalt einer täuschend echt aussehenden...