Lokales
Klage nach ärztlichen Fehlentscheidungen
550.000 Euro für achtjähriges Mädchen
Offenburg (mam). Bei der drohenden Frühgeburt eines mittlerweile achtjährigen schwerbehinderten Mädchens kam es im Ortenau Klinikum Lahr zu ärztlichen Fehlentscheidungen. Nun hat das Offenburger Landgericht deshalb dem Mädchen ein Schmerzensgeld in Höhe von 550.000 Euro zugesprochen. Im Oktober 2008 war die Mutter zuerst im Ettenheimer Klinikum in 28. Schwangerschaftswoche eingeliefert worden. Dort entschied man, sie ins Lahrer Klinikum wegen zu erwartender Komplikationen zu bringen. In Lahr...