Lokales
Notfalls werden Wohnungen beschlagnahmt
Kommunen bei Obdachlosigkeit in der Pflicht
Ortenau (gro/rek/ds). Obdachlosigkeit ist nicht gleich Obdachlosigkeit, rechtlich wird zwischen der freiwilligen und unfreiwilligen unterschieden. In die erste Kategorie fallen Menschen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, für ein Leben unter freiem Himmel entschieden haben. Zur zweiten Gruppe zählen die Personen, die das nicht möchten. In diesem Fall sind die Kommunen als Ortspolizeibehörde dazu verpflichtet, die Betroffenen in Notunterkünften unterzubringen. In Oberkirch stehen...