Klage gegen Windpark Oppenau/Lautenbach
Befreiung ist rechtswidrig
Freiburg/Oppenau (st). Die vom Regierungspräsidium Freiburg für den Windpark Oppenau/Lautenbach erteilte Befreiung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 12. Mai 2020 (2 K 9611/17) und gab damit der Klage des Schwarzwaldvereins e. V. in vollem Umfang und der Klage der Stadt Oppenau insoweit statt, als sich die Befreiungsentscheidung auf den sich auf ihrer Gemarkung befindenden Standort von zwei Windenergieanlagen...