Lokales
Amt für Umweltschutz im Landratsamt informiert
Bäume und Sträucher bitte jetzt prüfen
Ortenau (st). Das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis weist darauf hin, dass Hecken und Bäume im Zeitraum 1. März bis 30. September weder entfernt noch abgeschnitten werden dürfen. Dieses Verbot gilt nicht für Bäume auf Grundstücken, die gärtnerisch genutzt und gepflegt werden. Hierzu zählen Haus- und Ziergärten, öffentliche und private Grünanlagen, Sportanlagen und Friedhöfe. Hier ist es ganzjährig erlaubt, Bäume zu fällen, wenn sie keine Vogelnester, Spechthöhlen,...