Prädikat Luftkurort
Voraussetzungen in Seelbach erneut bestätigt
Seelbach (st). Die Gemeinde Seelbach führt seit 1969 die Bezeichnung Luftkurort. In das Prädikat wurden im Jahr 1999 auch die Ortsteile Schönberg und Wittelbach einbezogen. Die erforderlichen Voraussetzungen für eine Prädikatisierung sind im Kurortegesetz des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) und Deutschen Tourismusverbandes (DTV) geregelt. Voraussetzung für die weitere Berechtigung zur Führung des Prädikats ist eine periodische Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen. So ist alle zehn...