Panorama
Im Gespräch mit Jürgen Brinkmann
Generelles Verbot von Tieren ist nicht zulässig
Ortenau (gro). Ein Leben ohne Tiere können sich viele Menschen nicht vorstellen. Wer ein Eigenheim besitzt, hat die freie Wahl, ob er sich Hund, Katze oder sogar beides zulegen möchte. In einer Mietwohnung – unter Umständen aber auch in einer Eigentumswohnung – ist aber bei weitem nicht alles erlaubt, was auch gefällt. Der Vermieter kann die Tierhaltung regeln. Dennoch haben auch Mieter Rechte, die nicht grundlos durch den Vermieter beschnitten werden dürfen. Welche Spielregeln bei der...