Hohe Strafe bei Verstoß
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Ortenau (st) An Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Darauf weist die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis hin. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten ihr Wasserrecht nur im erlaubten Umfang ausüben. Auch sind die in den wasserrechtlichen Entscheidungen festgelegten Mindestwasserabgaben strikt einzuhalten. „Aufgrund der geringen Regenfälle in den...