Sondernutzungen erlauben nicht alles
Gestaltungsrichtlinien für Innenstädte
Ortenau (ds/gro). Nicht jeder Gehweg in den Innenstädten steht ausschließlich Fußgängern zur Verfügung: Geschäfte nutzen die freien Flächen, um ihre Waren zu präsentieren, Aufsteller weisen auf Sonderangebote im Einzelhandel hin oder Tische und Stühle der Straßencafés laden ein, sich niederzulassen. Doch längst nicht alles ist tatsächlich auch erlaubt – was genau und in welchem Umfang auf den Gehwegen und in der Fußgängerzone stehen darf, regeln die Kommunen. Altstadtsatzung in Ettenheim So...