Corona-Regeln der Alarmstufe II
Nur stichprobenartige Kontrollen
Ortenau (mak). Die Inzidenzen sind auf nach wie vor sehr hohem Niveau. Seit vergangenem Mittwoch, 24. November, gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Die Maßnahmen betreffen vor allem Ungeimpfte und nicht von Covid-19 genesene Menschen. Mittlerweile gilt im Land die neue Alarmstufe II, die unter anderem die 2G plus-Regelung bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, in Prostitutionsstätten und...