Steuer

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Lokales

Steuergerechtigkeit
Stadt Lahr startet Hundebestandsaufnahme

Lahr (st). Die Stadt Lahr ruft Hundebesitzer in dieser Woche mit einem Schreiben an alle Haushalte dazu auf, noch nicht angemeldete Hunde im Bürgerbüro oder bei der Stadtkämmerei nachträglich erfassen zu lassen. Diese Hundebestandsaufnahme dient der Steuergerechtigkeit: Nach der Hundesteuersatzung müssen in Lahr alle Halter eines Hundes, der mehr als drei Monate alt ist, ihn innerhalb eines Monats der Stadt anzeigen. Wer dieser Pflicht noch nicht nachgekommen ist, wird gebeten, die Anmeldung...

  • Lahr
  • 13.10.21
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