Kehl-Masken erneut vergriffen
Zwei Brautpaare mit Ausnahmegenehmigungen
Kehl (st). Seit Montag gilt: Beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn gilt die Maskenpflicht. Bis auf geregelte Sonderfälle müssen Mund und Nase mit einer Schutzmaske, einem Schal oder einem Tuch abgedeckt werden. Nachdem eine erste Lieferung an Schutzmasken mit dem Kehl-hält-zusammen-Slogan in der Tourist-Information binnen drei Stunden restlos ausverkauft war, waren so viele Vorbestellungen eingegangen, dass die neu gelieferten Masken bereits wieder vergriffen sind. Neue Masken sind erst in der...