Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Nur in Ausnahmefällen erlaubt
Oberkirch (st) Die Stadt Oberkirch stellt mit Blick auf die Pressemeldung des Landratsamtes Ortenaukreis vom Dezember vergangenen Jahres auch das bisherige Verfahren von sogenannten „Feueranmeldungen“ um. Pflanzliche Abfälle sind primär zu verwerten, nur wenn eine Ausnahme vorliegt, muss bei größeren, gewerblichen Mengen die Anzeige des Feuers schriftlich beim Sachgebiet „Ordnung“ der Stadt Oberkirch per E-Mail an ordnungswesen@oberkirch.de erfolgen. Ein Formular zur Anzeige über das Verbrennen...