Für Personen ab 18 Jahren
FFP2-Maske in städtischen Einrichtungen
Oberkirch (st). Die neue Corona-Verordnung des Landes beinhaltet eine Pflicht für alle Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken – in Innenbereichen zu tragen. Dies gilt auch für den Besuch von städtischen Einrichtungen, wie beispielsweise das Rathaus mit seinen Nebengebäuden, die Ortsverwaltungen, das Heimat- und Grimmelshausenmuseum, die Städtische Galerie oder die Mediathek, so die Stadtverwaltung in einer Pressenotiz.