Sondernutzung

Beiträge zum Thema Sondernutzung

Lokales
Straßencafés, Werbeaufsteller und Warenauslagen müssen genehmigt werden. | Foto: ds

Sondernutzungen erlauben nicht alles
Gestaltungsrichtlinien für Innenstädte

Ortenau (ds/gro). Nicht jeder Gehweg in den Innenstädten steht ausschließlich Fußgängern zur Verfügung: Geschäfte nutzen die freien Flächen, um ihre Waren zu präsentieren, Aufsteller weisen auf Sonderangebote im Einzelhandel hin oder Tische und Stühle der Straßencafés laden ein, sich niederzulassen. Doch längst nicht alles ist tatsächlich auch erlaubt – was genau und in welchem Umfang auf den Gehwegen und in der Fußgängerzone stehen darf, regeln die Kommunen. Altstadtsatzung in Ettenheim So...

  • Ortenau
  • 07.05.19
Lokales
Werbeaufsteller, Warenauslagen, aber auch Straßencafés müssen genehmigt werden. | Foto: gro

Einheitlich, kein Durcheinander
Kommunen regeln ihr Erscheinungsbild

Ortenau (gro). Nicht jeder Bürgersteig steht ausschließlich den Fußgängern zur Verfügung. Geschäfte nutzen die Fläche für Warenauslagen, aber auch, um mit Hinweisschildern auf sich aufmerksam zu machen. Tische und Stühle der beliebten Straßencafés befinden sich ebenfalls oftmals auf dem Trottoir. Was, in welchem Umfang und wo aufgestellt werden darf, bestimmen die Kommunen. So gibt es in Offenburg Gestaltungsvorgaben für die Innenstadt. Sie hatten für Unmut gesorgt. "Der Gemeinderat wird sich...

  • Offenburg
  • 16.04.19
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