Narren und die Coronaregeln
Fastnachtstreiben nur in kleinen Dosen
Ortenau (gro). "Ein bisschen Spaß muss sein", sang einst Roberto Blanco. Doch die Corona-Pandemie macht es den Narren in diesem Jahr erneut nicht leicht: Fastnachtsumzüge sind verboten, bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl ist das Tragen von FFP2-Masken Pflicht. Möglich sind im Prinzip nur konzert- oder theaterähnliche Veranstaltungen, bei denen die Zuschauerzahlen auf 50 Prozent der Kapazität oder maximal 1.500 Personen begrenzt sind. Es gilt die 2G-Regel. Entscheiden sich die...