Zu starke Aerosol-Belastung in Sisha-Bars
Wasserpfeife-Rauchen bleibt untersagt
Kehl (st). Wenngleich Restaurants, Kneipen und Cafés inzwischen wieder für Gäste geöffnet haben, der Griff zur Wasserpfeife in einer Shisha-Bar ist nicht erlaubt. Das Sozialministerium teilt mit, dass Shisha-Bars nicht zur ersten Öffnungsstufe zählen und aufgrund der starken Aerosolbelastung beim Rauchen untersagt bleiben. Lediglich Speise- und Schankbetrieb seien erlaubt, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. Allerdings können Shisha-Bars geöffnet bleiben, wenn sie als Schankwirtschaft...