Lokales
Ortenauer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ist erlaubt
Ortenau (ds). Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig. So urteilte das Bundesverfassungsgericht und gab damit Verfassungsbeschwerden von Sterbehilfevereinen, Schwerkranken und Ärzten statt. "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch...