Lokales
Auflagen für Händler und Kunden
Abgetrennte Flächen und Gesichtsmasken
Ortenau (ag). Bereits seit einer Woche dürfen wieder mehr Geschäfte unter besonderen Auflagen öffnen. Zunächst galt die Lockerung weitestgehend nur für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern. Inzwischen entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, "dass die Corona-Verordnung eine Öffnung eines Einzelhandelsgeschäfts zulässt, das eine Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern durch Abtrennung von der eigentlich größeren –...