Lokales
Anlieger haben auch im Sommer Pflichten
Es drohen sogar Bußgelder
Lahr (st). Anlieger sind auch im Sommer gefordert: Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, die sogenannte Streupflichtverordnung, kommt nicht nur im Winter zum Tragen. Gerade auch in der Sommerzeit sind Geh- und Fußwege oft durch Pflanzen beeinträchtigt, die in den Weg hineinreichen. Der Rückschnitt dieser Hecken und Pflanzen muss der Straßenanlieger vornehmen. Darauf weist die Stadt Lahr in einer Pressemitteilung hin....