Urteil um Schadenersatzanspruch
Wo sind fünf Kilo Gold und Bargeld?
Offenburg (st). Das Landgericht Offenburg hat entschieden, dass ein Nachbar, dem fünf Kilogramm Gold und Bargeld im fünfstelligen Bereich zur Aufbewahrung anvertraut wurden, nicht für dessen Verlust haftet, wenn das Gold und das Bargeld durch nicht näher bekannte Umstände abhandenkommen, so die Pressemitteilung. Die Parteien sind Nachbarn. Ende 2019 erlitt der Kläger einen Schlaganfall. Aus dem Krankenhaus heraus informierte er seinen Nachbarn, den Beklagten, dass er nicht unerhebliche...