Panorama
Eine Frage, Herr Schütz
Grenzen sind nicht exakt
Ortenau. Sommerzeit ist Grillzeit. Es gibt zwar kein Grillgesetz, das Mietern das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verbietet – aber auch kein festgeschriebenes Recht darauf. Was man darf und was nicht, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Schütz, im Gespräch mit Rembert Graf Kerssenbrock. Darf auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses gegrillt werden? Gibt es unterschiedliche Bewertungen der verschiedenen Grills? Da es hierzu keine klaren einheitlichen gesetzlichen Regelungen gibt, kommt es – wie so...