3G-Regel in Willstätts Rathäusern
Besuch nur nach Terminvereinbarung
Willstätt (st). Aufgrund der neuen Corona-Verordnung gilt auch für das Willstätter Rathaus und die Ortsverwaltungen die 3G-Regelung. Damit müssen Besucher einen Nachweis vorlegen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Der 3G-Nachweis muss vor Betreten der Räumlichkeiten vorgezeigt und kontrolliert werden. Ab Montag 29. November, ist der Zugang zu den Gemeinde- und Ortsverwaltungen deshalb nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Stelle möglich. Ist dies nicht bekannt,...