Panorama
Eine Frage, Herr Arendt
Rücksicht auf die Nachbarn
Grillen und Sommer, das sind zwei Begriffe, die für viele einfach zusammengehören. Für andere ist der Freizeitspaß des Nachbarn ein rotes Tuch. Christina Großheim sprach mit Rechtsanwalt Markus Arendt, Kanzleiteam Morstadt Arendt in Offenburg und Kehl, darüber, was erlaubt ist. Darf auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses gegrillt werden? Jein, nur wenn das Grillen auf dem Balkon für die Nachbarn beziehungsweise Mitbewohner nicht störend ist – also diese durch Rauch, Gerüche oder Lärm nicht...