Priorisierung in Arztpraxen aufgehoben
Impfzentren behalten sie bei
Stuttgart/Ortenau (st). Von Montag, 17. Mai, an öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen in den Impfzentren für Verkäufer, Busfahrerinnen und alle weiteren Menschen aus der dritten Priorität (nach § 4 der Corona- Impfverordnung des Bundes), teilt das Gesundheitsamt Baden-Württemberg mit. Ab diesem Zeitpunkt könnten hingegen die niedergelassenen Ärzte mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen. In den Arztpraxen erfolge die Priorisierung dann vollständig durch die...