Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen
Zutritt nur mit negativem Schnelltest
Ortenau (st). Nach Vorgabe des Sozialministeriums Baden-Württemberg ist der Zutritt von Besuchern und externen Personen zu stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen weiterhin nur nach Vorlage eines maximal 48 Stunden zuvor erfolgten negativen COVID-19-Schnelltests zulässig. Keine Ausnahme für Geimpfte Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen bestehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht. „Laut Robert-Koch-Institut kann eine Virusübertragung von geimpften Personen bisher nicht vollständig...